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Im Zusammenhang mit der
Diskussion um die Gewährleistung der Minderheitenrechte in der
Slowakischen Republik und insbesondere um den umstrittenen Entwurf für
ein Gesetz der Slowakischen Republik über die Landes- bzw.
Staatssprache, dessen parlamentarische Debatte im Berichtstext breiten
Raum einnimmt, werden im folgenden zwei Dokumente wiedergegeben, die
die regierungsamtliche Position der SR in diesen Fragen wiedergeben.
Es handelt sich zum einen um eine Regierungserklärung zu der am 15.
November 1995 erfolgten Verabschiedung des Sprachengesetzes. Diese
Erklärung datiert vom 21. November 1995.
Die Regierung der SR betont darin insbesondere die Vereinbarkeit der
neuen Bestimmungen mit internationalen Rechtsnormen, die ja von
verschiedener Seite im In- und Ausland – u.a. hatten sowohl der
Europarat als auch das Europäische Parlament den Gesetzentwurf
kritisiert – in Frage gestellt worden war. Als Antwort auf diese
Vorwürfe ist die Regierungserklärung vorrangig zu sehen.
Ein weiterer Punkt, zu dem die Regierungserklärung Stellung bezieht,
ist die nicht weniger umstrittene Einführung des sogenannten
"Alternativen Schulsystems" für Gebiete mit ungarischer Bevölkerung.
Der besondere Wert der entsprechenden Passagen für den deutschen Leser
liegt darin, daß hier definiert wird, was unter dem Begriff
"alternatives Schulsystem" überhaupt zu verstehen ist.
Bei dem zweiten abgedruckten Text handelt es sich um eine kurze
Zusammenfassung der von Außenminister Schenk dem ungarischen
Botschafter in Bratislava am 23. Oktober 1995 überreichten
Dokumentation zur Lage der ungarischen Minderheit in der slowakischen
Republik.
Für die Abdruckerlaubnis beider Texte dankt das Collegium Carolinum der
Bonner Botschaft der Slowakischen Republik. Beide sind deren
Pressemitteilung Nr. 11/95 vom 24. November 1995 entnommen und wurden
nicht verändert.
In diesem Zusammenhang sei noch darauf verwiesen, daß das Collegium
Carolinum auch einen weiteren, im Berichtstext erwähnten und ebenfalls
nicht unumstrittenen Gesetzentwurf, nämlich den, in dem
wissenschaftliche Institutionen wie beispielsweise das Historische
Institut der Slowakischen Akademie der Wissenschaften als der
Kulturorganisation Matica slovenská nachgeordnet bezeichnet werden, in
deutscher Sprache dokumentiert hat. Dieser Text findet sich im Heft
37/1 unserer wissenschaftlichen Zeitschrift "Bohemia", S. 175 ff, und
an gleicher Stelle sind auch eine ablehnende Stellungnahme des
Direktors des Historischen Instituts sowie eine von zahlreichen
Mitarbeitern des Instituts unterzeichnete Protesterklärung
wiedergegeben.
Erklärung
der Regierung der Slowakischen Republik vom 21. November 1995 zur
Verabschiedung des Gesetzes über die Landessprache der Slowakischen
Republik
Die
Regierung der Slowakischen Republik betont, daß es legitimes Recht und
Pflicht eines jeden demokratischen Staates ist, den Gebrauch der
Landessprache auf seinem Gebiet so zu gewährleisten, damit der Staat
seine grundlegenden Funktionen erfüllen kann. Dieses elementare Prinzip
wird in allen demokratischen Staaten der Welt mit dem Ziel angewandt,
für eine gemeinsame sprachliche Kommunikation auf seinem Gebiet die
Voraussetzungen zu schaffen.
Die
Regierung der Slowakischen Republik betont, daß mit dem Gesetz über die
Landessprache der Slowakischen Republik – so wie es im Wortlaut
ausdrücklich ausgeführt ist – nicht der Gebrauch der Sprachen der
nationalen Minderheiten geregelt wird. Diese sind durch die Verfassung
der Slowakischen Republik und weitere Gesetze im Einklang mit den in
diesem Bereich allgemein gültigen Normen garantiert.
Die Regierung der Slowakischen Republik ist überzeugt, daß mit der
Anwendung des Gesetzes über die Landessprache der Slowakischen Republik
auf dem Gebiet der Slowakei der zwischen der Slowakischen Republik und
der Republik Ungarn unterzeichnete Grundlagenvertrag in Geist und
Buchstaben erfüllt wird, in dem beide Seiten Angehörige nationaler
Minderheiten als integralen Bestandteil des Staates betrachten, auf
dessen Gebiet sie leben. Das Gesetz schafft in diesem Sinne die
Voraussetzungen für eine vollwertige Einbindung aller Personen in die
gesellschaftlich-politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Prozesse
auf dem Gebiet ihres Heimatlandes – der Slowakischen Republik.
Die
Regierung der Slowakischen Republik erinnert daran, daß sie – über den
Rahmen international üblicher Gepflogenheiten hinausgehend – den
Entwurf zu diesem Gesetz vorher inhaltlich auf bilateraler Ebene und im
Europarat, der die Berechtigung eines Gesetzes über die Landessprache
konstatierte, konsultiert hat und eine Reihe von Empfehlungen der
Experten akzeptierte.
Als
Instrument zur Verbesserung dieser Lage wurde von der Regierung der
Slowakischen Republik vorgeschlagen, ein alternatives Schulsystem
einzuführen, in dem die rein ungarischen Schulen durch
slowakisch-ungarischen Unterricht ergänzt werden. Ziel ist es, den
Angehörigen der ungarischen Minderheit das Erlangen besserer Kenntnisse
der slowakischen Sprache zu ermöglichen. Damit soll Zweisprachigkeit
erreicht werden, welche die Grundbedingung für eine umfassende
gesamtgesellschaftliche Betätigung ist.
Bei der Realisierung dieses Projektes wird strikt das Prinzip der
Freiwilligkeit angewandt. Eltern haben die Möglichkeit, sich frei zu
entscheiden, welches Unterrichtssystem sie für ihre Kinder auswählen.
Das Projekt wurde jedoch im laufenden Schuljahr infolge der
mehrheitlichen Ablehnung durch die Eltern, deren Kinder die Schulen mit
ungarischer Unterrichtssprache besuchen, nicht eingeführt. Dies zeigt
die demokratische Verfahrensweise der Regierung der Slowakischen
Republik bei der Lösung dieser Frage.
Das
alternative Schulsystem stimmt mit den internationalen Dokumenten des
Minderheitenschutzes völlig überein. So wird zum Beispiel im
Rahmenabkommen des Europarates, das die Slowakische Republik unter den
ersten Staaten ratifiziert hat, festgestellt, daß der Staat gegenüber
den Minderheiten eine zweifache Verpflichtung hat, nämlich ihre Rechte
zu respektieren und optimale Bedingungen für die Bewahrung der
ethnischen, kulturellen, religiösen und sprachlichen Identität zu
schaffen. Gleichzeitig sind seitens des Staates die Bedingungen für
eine volle Integration der Angehörigen der Minderheiten in die
Gesellschaft des Staates zu schaffen.
Die
Slowakische Republik weist auf ihre bisherige Minderheitenpolitik hin,
die nach Bewertungen mehrerer Vor-Ort-Missionen internationaler
Institutionen den Angehörigen der nationalen Minderheiten gemessen am
europäischen Standard überdurchschnittliche Bedingungen zu ihrer
allseitigen Entwicklung und zur Bewahrung ihrer Identität schafft. Mit
der Verabschiedung des Gesetzes über die Landessprache vom 15. November
1995 wird sich an dieser Tatsache nichts ändern.
Quelle:
Pressemitteilung Nr. 11/95 der Botschaft der Slowakischen Republik in
der Bundesrepublik Deutschland, 24. November 1995.
Zusammenfassung der von
Außenminister Schenk dem ungarischen Botschafter in Bratislava am 23.
Oktober 1995 überreichten Dokumentation zur LAGE DER UNGARISCHEN
MINDERHEIT in der Slowakischen Republik
Die
Rechte der nationalen Minderheiten und ethnischen Gruppen werden durch
die Verfassung der Slowakischen Republik sowie auch weitere Gesetze und
rechtliche Regelungen garantiert. Artikel 11 der Verfassung der
Slowakischen Republik stellt fest: "Die internationalen Verträge über
die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die die Slowakische Republik
ratifiziert hat und die in der gesetzlich bestimmten Weise verkündet
wurden, haben Vorrang vor ihren Gesetzen, falls sie einen größeren
Umfang von Grundrechten und -freiheiten gewährleisten".
Zusammen
mit den legislativen Normen, die mit den internationalen Normen des
Minderheitenschutzes übereinstimmen, bilden die tatsächlichen
Bedingungen den Rahmen für die Entwicklung und Bewahrung der Identität
der ungarischen Minderheit in der Slowakischen Republik.
Den
Angehörigen der ungarischen Minderheit in der Slowakei steht ein
lückenloses einsprachiges Schulsystem zur Verfügung. In der Praxis
bedeutet das die Unterrichtung sämtlicher Fächer in ungarischer
Sprache. Das gilt auch für die slowakische Sprache, die dann als
Fremdsprache vermittelt wird. In der Slowakischen Republik stehen 291
Kindergärten mit ungarischer Unterrichtssprache und 114 gemischte
Kindergärten mit ungarischen Klassen, 269 selbständige Grundschulen mit
ungarischer Unterrichtssprache und 31 gemischte Schulen mit ungarischen
Klassen, 11 selbständige Gymnasien mit ungarischer Unterrichtssprache
und 8 gemischte Gymnasien mit ungarischen Klassen, 6 selbständige
Fachhauptschulen mit ungarischer Unterrichtssprache und 16
Fachhauptschulen mit ungarischen Klassen zur Verfügung. Angehörige der
ungarischen Minderheit haben weiterhin die Möglichkeit, am Lehrstuhl
für ungarische Sprache und Literatur der Philosophischen Fakultät der
Comenius-Universität wie auch an drei Fakultäten der Pädagogischen
Hochschule in Nitra zu studieren. An dieser Hochschule wurde im Jahr
1994/95 das Institut für Bildung und Kultur der nationalen Minderheiten
als Grundstock einer zukünftigen Fakultät für die Kultur nationaler
Minderheiten errichtet, die ihren Lehrbetrieb im Studienjahr 1996/97
aufnehmen wird. Gegenwärtig gibt es in der Slowakei 17 ungarische
Verlage; vom Slowakischen Rundfunk werden täglich Programme in
ungarischer Sprache gesendet. Die ungarische Minderheit hat 4
politische Parteien, von denen 3 im Parlament mit 17 von insgesamt 150
Abgeordneten vertreten sind. Kontakte zwischen Angehörigen der
ungarischen Minderheit mit Ungarn, und zwar auf der Ebene politischer
Zusammenarbeit, sind unbegrenzt. Infolge des Mehrheitsprinzips bei den
Kommunalwahlen verstärkte sich auf Gemeindeebene die
Selbstverwaltungsposition der Ungarn überall dort, wo sie die Mehrheit
in der Bevölkerung haben, und sogar auch in vielen Gemeinden, wo sie in
der Minderheit sind. Angehörige der ungarischen Minderheit beteiligen
sich an der Lösung verschiedener Probleme im Regierungsrat für
Nationalitätenfragen und in spezialisierten Konsultations- und
Entscheidungskommissionen, wie zum Beispiel in der Kommission für die
nationale Presse, in der Kommission für nationale Buchkultur u.a.
Infolge
des oben beschriebenen Systems, in dem die Angehörigen der ungarischen
Minderheit in der Slowakei ihre gesamte Ausbildung in ihrer
Muttersprache absolvieren, beherrschen sie die Sprache des Staates, in
dem sie leben, entweder überhaupt nicht, oder ihre Kenntnisse sind sehr
gering. Diese Tatsache ist der Grund für die Situation, daß die
ethnischen Ungarn große Kommunikationsprobleme mit der
Mehrheitsbevölkerung haben.
Im
Rahmen bilateraler Kontakte legte die slowakische der ungarischen Seite
im Oktober dieses Jahres eine Analyse der rechtlichen Stellung und der
tatsächlichen Lage der auf dem Gebiet der Slowakei lebenden ungarischen
Minderheit aus der Sicht des Rahmenabkommens des Europarates über den
Minderheitenschutz vor, in der für die Entwicklung der Identität dieser
Personen günstige Bedingungen festgestellt wurden.
Die Regierung der Slowakischen Republik wendet sich an die Regierung
der Republik Ungarn mit der Bitte, im Geist heutiger europäischer Werte
und Normen sowie auch der Ziele in der auf europäische Integration
ausgerichteten beiderseitigen Zusammenarbeit ein analoges Dokument über
die Situation der slowakischen Minderheit in Ungarn auszuarbeiten, und
sie geht davon aus, daß dieses Dokument auch konkrete Maßnahmen zur
Eindämmung der fortschreitenden Assimilation der slowakischen
Minderheit in Ungarn sowie zu ihrer Revitalisierung enthalten
wird.
Die
Regierung der Slowakischen Republik drückt ihre Überzeugung aus, daß
eine reale Verbesserung der Stellung der slowakischen Minderheit in
Ungarn zur weiteren Vertiefung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und
der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Slowakischen
Republik und der Republik Ungarn im Geist des unterzeichneten
Grundlagenvertrages beitragen wird.
Quelle:
Pressemitteilung Nr. 11/95 der Botschaft der Slowakischen Republik in
der Bundesrepublik Deutschland, 24. November 1995.
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