Dokumente zur tschechischen und slowakischen Zeitgeschichte
Herausgegeben von Robert Luft, Collegium Carolinum, München

Der folgende Text ist auch erschienen in:
Berichte zu Staat und Gesellschaft in der Tschechischen und in der Slowakischen Republik.
Herausgegeben vom Vorstand des Collegium Carolinum, München
im Auftrag und mit finanzieller Förderung durch das Auswärtige Amt

Jahrgang 1995, Heft 3, 25 - 30.
 

Copyright der deutschen Übersetzung © 1995 Collegium Carolinum 
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E R K L Ä R U N G  der Regierung der Slowakischen Republik vom 21. November 1995 zur Verabschiedung des Gesetzes über die Landessprache der Slowakischen Republik 
und 

Zusammenfassung der von Außenminister Schenk dem ungarischen Botschafter in Bratislava am 23. Oktober 1995 überreichten Dokumentation zur Lage der ungarischen Minderheit in der Slowakischen Republik 

 

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Gewährleistung der Minderheitenrechte in der Slowakischen Republik und insbesondere um den umstrittenen Entwurf für ein Gesetz der Slowakischen Republik über die Landes- bzw. Staatssprache, dessen parlamentarische Debatte im Berichtstext breiten Raum einnimmt, werden im folgenden zwei Dokumente wiedergegeben, die die regierungsamtliche Position der SR in diesen Fragen wiedergeben.
Es handelt sich zum einen um eine Regierungserklärung zu der am 15. November 1995 erfolgten Verabschiedung des Sprachengesetzes. Diese Erklärung datiert vom 21. November 1995. 
Die Regierung der SR betont darin insbesondere die Vereinbarkeit der neuen Bestimmungen mit internationalen Rechtsnormen, die ja von verschiedener Seite im In- und Ausland – u.a. hatten sowohl der Europarat als auch das Europäische Parlament den Gesetzentwurf kritisiert – in Frage gestellt worden war. Als Antwort auf diese Vorwürfe ist die Regierungserklärung vorrangig zu sehen. 
Ein weiterer Punkt, zu dem die Regierungserklärung Stellung bezieht, ist die nicht weniger umstrittene Einführung des sogenannten "Alternativen Schulsystems" für Gebiete mit ungarischer Bevölkerung. Der besondere Wert der entsprechenden Passagen für den deutschen Leser liegt darin, daß hier definiert wird, was unter dem Begriff "alternatives Schulsystem" überhaupt zu verstehen ist.
Bei dem zweiten abgedruckten Text handelt es sich um eine kurze Zusammenfassung der von Außenminister Schenk dem ungarischen Botschafter in Bratislava am 23. Oktober 1995 überreichten Dokumentation zur Lage der ungarischen Minderheit in der slowakischen Republik.
Für die Abdruckerlaubnis beider Texte dankt das Collegium Carolinum der Bonner Botschaft der Slowakischen Republik. Beide sind deren Pressemitteilung Nr. 11/95 vom 24. November 1995 entnommen und wurden nicht verändert.
In diesem Zusammenhang sei noch darauf verwiesen, daß das Collegium Carolinum auch einen weiteren, im Berichtstext erwähnten und ebenfalls nicht unumstrittenen Gesetzentwurf, nämlich den, in dem wissenschaftliche Institutionen wie beispielsweise das Historische Institut der Slowakischen Akademie der Wissenschaften als der Kulturorganisation Matica slovenská nachgeordnet bezeichnet werden, in deutscher Sprache dokumentiert hat. Dieser Text findet sich im Heft 37/1 unserer wissenschaftlichen Zeitschrift "Bohemia", S. 175 ff, und an gleicher Stelle sind auch eine ablehnende Stellungnahme des Direktors des Historischen Instituts sowie eine von zahlreichen Mitarbeitern des Instituts unterzeichnete Protesterklärung wiedergegeben.
 

Erklärung der Regierung der Slowakischen Republik vom 21. November 1995 zur Verabschiedung des Gesetzes über die Landessprache der Slowakischen Republik

Die Regierung der Slowakischen Republik betont, daß es legitimes Recht und Pflicht eines jeden demokratischen Staates ist, den Gebrauch der Landessprache auf seinem Gebiet so zu gewährleisten, damit der Staat seine grundlegenden Funktionen erfüllen kann. Dieses elementare Prinzip wird in allen demokratischen Staaten der Welt mit dem Ziel angewandt, für eine gemeinsame sprachliche Kommunikation auf seinem Gebiet die Voraussetzungen zu schaffen.

Die Regierung der Slowakischen Republik betont, daß mit dem Gesetz über die Landessprache der Slowakischen Republik – so wie es im Wortlaut ausdrücklich ausgeführt ist – nicht der Gebrauch der Sprachen der nationalen Minderheiten geregelt wird. Diese sind durch die Verfassung der Slowakischen Republik und weitere Gesetze im Einklang mit den in diesem Bereich allgemein gültigen Normen garantiert.
Die Regierung der Slowakischen Republik ist überzeugt, daß mit der Anwendung des Gesetzes über die Landessprache der Slowakischen Republik auf dem Gebiet der Slowakei der zwischen der Slowakischen Republik und der Republik Ungarn unterzeichnete Grundlagenvertrag in Geist und Buchstaben erfüllt wird, in dem beide Seiten Angehörige nationaler Minderheiten als integralen Bestandteil des Staates betrachten, auf dessen Gebiet sie leben. Das Gesetz schafft in diesem Sinne die Voraussetzungen für eine vollwertige Einbindung aller Personen in die gesellschaftlich-politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Prozesse auf dem Gebiet ihres Heimatlandes – der Slowakischen Republik.

Die Regierung der Slowakischen Republik erinnert daran, daß sie – über den Rahmen international üblicher Gepflogenheiten hinausgehend – den Entwurf zu diesem Gesetz vorher inhaltlich auf bilateraler Ebene und im Europarat, der die Berechtigung eines Gesetzes über die Landessprache konstatierte, konsultiert hat und eine Reihe von Empfehlungen der Experten akzeptierte.

Als Instrument zur Verbesserung dieser Lage wurde von der Regierung der Slowakischen Republik vorgeschlagen, ein alternatives Schulsystem einzuführen, in dem die rein ungarischen Schulen durch slowakisch-ungarischen Unterricht ergänzt werden. Ziel ist es, den Angehörigen der ungarischen Minderheit das Erlangen besserer Kenntnisse der slowakischen Sprache zu ermöglichen. Damit soll Zweisprachigkeit erreicht werden, welche die Grundbedingung für eine umfassende gesamtgesellschaftliche Betätigung ist.
Bei der Realisierung dieses Projektes wird strikt das Prinzip der Freiwilligkeit angewandt. Eltern haben die Möglichkeit, sich frei zu entscheiden, welches Unterrichtssystem sie für ihre Kinder auswählen. Das Projekt wurde jedoch im laufenden Schuljahr infolge der mehrheitlichen Ablehnung durch die Eltern, deren Kinder die Schulen mit ungarischer Unterrichtssprache besuchen, nicht eingeführt. Dies zeigt die demokratische Verfahrensweise der Regierung der Slowakischen Republik bei der Lösung dieser Frage.

Das alternative Schulsystem stimmt mit den internationalen Dokumenten des Minderheitenschutzes völlig überein. So wird zum Beispiel im Rahmenabkommen des Europarates, das die Slowakische Republik unter den ersten Staaten ratifiziert hat, festgestellt, daß der Staat gegenüber den Minderheiten eine zweifache Verpflichtung hat, nämlich ihre Rechte zu respektieren und optimale Bedingungen für die Bewahrung der ethnischen, kulturellen, religiösen und sprachlichen Identität zu schaffen. Gleichzeitig sind seitens des Staates die Bedingungen für eine volle Integration der Angehörigen der Minderheiten in die Gesellschaft des Staates zu schaffen.

Die Slowakische Republik weist auf ihre bisherige Minderheitenpolitik hin, die nach Bewertungen mehrerer Vor-Ort-Missionen internationaler Institutionen den Angehörigen der nationalen Minderheiten gemessen am europäischen Standard überdurchschnittliche Bedingungen zu ihrer allseitigen Entwicklung und zur Bewahrung ihrer Identität schafft. Mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Landessprache vom 15. November 1995 wird sich an dieser Tatsache nichts ändern.
 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/95 der Botschaft der Slowakischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland, 24. November 1995. 

 

Zusammenfassung der von Außenminister Schenk dem ungarischen Botschafter in Bratislava am 23. Oktober 1995 überreichten Dokumentation zur LAGE DER UNGARISCHEN MINDERHEIT in der Slowakischen Republik 

Die Rechte der nationalen Minderheiten und ethnischen Gruppen werden durch die Verfassung der Slowakischen Republik sowie auch weitere Gesetze und rechtliche Regelungen garantiert. Artikel 11 der Verfassung der Slowakischen Republik stellt fest: "Die internationalen Verträge über die Menschenrechte und Grundfreiheiten, die die Slowakische Republik ratifiziert hat und die in der gesetzlich bestimmten Weise verkündet wurden, haben Vorrang vor ihren Gesetzen, falls sie einen größeren Umfang von Grundrechten und -freiheiten gewährleisten".

Zusammen mit den legislativen Normen, die mit den internationalen Normen des Minderheitenschutzes übereinstimmen, bilden die tatsächlichen Bedingungen den Rahmen für die Entwicklung und Bewahrung der Identität der ungarischen Minderheit in der Slowakischen Republik.

Den Angehörigen der ungarischen Minderheit in der Slowakei steht ein lückenloses einsprachiges Schulsystem zur Verfügung. In der Praxis bedeutet das die Unterrichtung sämtlicher Fächer in ungarischer Sprache. Das gilt auch für die slowakische Sprache, die dann als Fremdsprache vermittelt wird. In der Slowakischen Republik stehen 291 Kindergärten mit ungarischer Unterrichtssprache und 114 gemischte Kindergärten mit ungarischen Klassen, 269 selbständige Grundschulen mit ungarischer Unterrichtssprache und 31 gemischte Schulen mit ungarischen Klassen, 11 selbständige Gymnasien mit ungarischer Unterrichtssprache und 8 gemischte Gymnasien mit ungarischen Klassen, 6 selbständige Fachhauptschulen mit ungarischer Unterrichtssprache und 16 Fachhauptschulen mit ungarischen Klassen zur Verfügung. Angehörige der ungarischen Minderheit haben weiterhin die Möglichkeit, am Lehrstuhl für ungarische Sprache und Literatur der Philosophischen Fakultät der Comenius-Universität wie auch an drei Fakultäten der Pädagogischen Hochschule in Nitra zu studieren. An dieser Hochschule wurde im Jahr 1994/95 das Institut für Bildung und Kultur der nationalen Minderheiten als Grundstock einer zukünftigen Fakultät für die Kultur nationaler Minderheiten errichtet, die ihren Lehrbetrieb im Studienjahr 1996/97 aufnehmen wird. Gegenwärtig gibt es in der Slowakei 17 ungarische Verlage; vom Slowakischen Rundfunk werden täglich Programme in ungarischer Sprache gesendet. Die ungarische Minderheit hat 4 politische Parteien, von denen 3 im Parlament mit 17 von insgesamt 150 Abgeordneten vertreten sind. Kontakte zwischen Angehörigen der ungarischen Minderheit mit Ungarn, und zwar auf der Ebene politischer Zusammenarbeit, sind unbegrenzt. Infolge des Mehrheitsprinzips bei den Kommunalwahlen verstärkte sich auf Gemeindeebene die Selbstverwaltungsposition der Ungarn überall dort, wo sie die Mehrheit in der Bevölkerung haben, und sogar auch in vielen Gemeinden, wo sie in der Minderheit sind. Angehörige der ungarischen Minderheit beteiligen sich an der Lösung verschiedener Probleme im Regierungsrat für Nationalitätenfragen und in spezialisierten Konsultations- und Entscheidungskommissionen, wie zum Beispiel in der Kommission für die nationale Presse, in der Kommission für nationale Buchkultur u.a. 

Infolge des oben beschriebenen Systems, in dem die Angehörigen der ungarischen Minderheit in der Slowakei ihre gesamte Ausbildung in ihrer Muttersprache absolvieren, beherrschen sie die Sprache des Staates, in dem sie leben, entweder überhaupt nicht, oder ihre Kenntnisse sind sehr gering. Diese Tatsache ist der Grund für die Situation, daß die ethnischen Ungarn große Kommunikationsprobleme mit der Mehrheitsbevölkerung haben. 

Im Rahmen bilateraler Kontakte legte die slowakische der ungarischen Seite im Oktober dieses Jahres eine Analyse der rechtlichen Stellung und der tatsächlichen Lage der auf dem Gebiet der Slowakei lebenden ungarischen Minderheit aus der Sicht des Rahmenabkommens des Europarates über den Minderheitenschutz vor, in der für die Entwicklung der Identität dieser Personen günstige Bedingungen festgestellt wurden.
Die Regierung der Slowakischen Republik wendet sich an die Regierung der Republik Ungarn mit der Bitte, im Geist heutiger europäischer Werte und Normen sowie auch der Ziele in der auf europäische Integration ausgerichteten beiderseitigen Zusammenarbeit ein analoges Dokument über die Situation der slowakischen Minderheit in Ungarn auszuarbeiten, und sie geht davon aus, daß dieses Dokument auch konkrete Maßnahmen zur Eindämmung der fortschreitenden Assimilation der slowakischen Minderheit in Ungarn sowie zu ihrer Revitalisierung enthalten wird. 

Die Regierung der Slowakischen Republik drückt ihre Überzeugung aus, daß eine reale Verbesserung der Stellung der slowakischen Minderheit in Ungarn zur weiteren Vertiefung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Slowakischen Republik und der Republik Ungarn im Geist des unterzeichneten Grundlagenvertrages beitragen wird.
 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 11/95 der Botschaft der Slowakischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland, 24. November 1995. 
 

 

 

 

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Stand der letzten Bearbeitung: 20.09.2003 Home