|
Pressemitteilung vom 17.12.1996
1.
Die Angaben über die Vertreibungsopfer, d. h. über die
Menschenverluste, die die sudetendeutsche Bevölkerung während und im
Zusammenhang mit der Vertreibung und zwangsweisen Aussiedlung aus der
Tschechoslowakei erlitten hat, divergieren in extremem Maße und sind
deshalb höchst umstritten. Die in deutschen statistischen Erhebungen
angegebenen Werte streuen zwischen 220.000 und 270.000 ungeklärten
Fällen, die vielfach als Todesfälle interpretiert werden, die in bisher
vorliegenden Detailuntersuchungen genannte Größe liegt zwischen 15.000
und – maximal – 30.000 Todesfällen.
2.
Die Differenz ist das Ergebnis unterschiedlicher Auffassungen über den
Begriff der Vertreibungsopfer die Detailforschung neigt dazu, nur die
Opfer von direkter Gewaltanwendung und abnormen Bedingungen zu
berücksichtigen. Dagegen zählt man in Statistiken vielfach alle
ungeklärten Fälle zu den Vertreibungsopfern hinzu.
Die voneinander abweichenden Angaben ergeben sich zudem
auch aus der Tatsache, daß verschiedene Erhebungs- bzw.
Auswertungsmethoden verwendet werden:
- Den detaillierten Zahlen liegen
die individuell belegten Todesfälle zugrunde (15.000-30.000).
- Ein anderer Ansatz bestand im
Auswerten von kirchlichen Suchkarteien; dabei ergab sich sowohl ein
hoher Anteil ungeklärter Fälle (225.000) als auch der Nachweis von
18.889 konkret belegter Todesfälle.
- Von Statistikern wurden aus
Mangel an amtlichen Unterlagen über die Sterbefälle
Bevölkerungsbilanzen aufgestellt. Der sich dabei ergebende Saldo
zwischen der Anfangs- und der Endbevölkerungszahl wird oft mit
Todesfällen gleichgesetzt (220.000-270.000).
3.
Die besonderen Probleme von Bevölkerungsbilanzen sieht die Kommission
darin, daß die meisten Daten, mit denen sie arbeiten, auf
Modellrechnungen und Schätzungen beruhen, die nicht bilanzierungsfähige
Größen verwenden. Beispielhaft sei auf die größten Unsicherheiten
hingewiesen:
- Die Kommission geht davon aus,
daß in der Ausgangszahl der sudetendeutschen Bevölkerung in den
böhmischen Ländern (3.331.415), die hauptsächlich auf den Ergebnissen
der reichsdeutschen Volkszählung vom Mai 1939 beruht, eine nicht
unerhebliche Gruppe von Personen enthalten ist, die sich vor 1939 zur
tschechischen, 1939 aber zur deutschen Nationalität bekannten. Eine
zweite, ebenfalls nicht unerhebliche Gruppe wechselte nach 1945 zur
tschechischen Nationalität. Die Bevölkerungsbilanz berücksichtigt
derartige Bewegungen nicht in ausreichenden Maße. Die Quantifizierung
dieser Gruppen ist derzeit Gegenstand eines deutschen
Forschungsprojektes. Erste vorläufige Ergebnisse weisen etwa 90.000
„Nationalitätenwechsler“ nach.
- Die in den Bilanzen verwendete
Zahl der Wehrmachtsverluste bedarf ebenfalls einer Überprüfung: in den
gesamtdeutschen Bilanzen aus den fünfziger Jahren wurden 3,7 Millionen
Wehrmachtstote berücksichtigt. Neuere deutsche Forschungen gehen
dagegen von einer Zahl um 5 Millionen aus. Das muß bei der Hochrechnung
der sudetendeutschen Verluste berücksichtigt werden.
- Nimmt man die mittlerweile
öffentlich zugänglichen Angaben der DDR-Volkszählung von 1950 in die
Gesamtbilanz auf, die nur 612.000 statt 914.000 ehemalige
Sudetendeutsche auf dem Gebiet der DDR aufweist, so erhöht sich die
Zahl der ungeklärten Fälle bis über eine halbe Million. Das wäre ein
absurdes Ergebnis.
Alle
diese Erkenntnisse müßten sich folgerichtig auf die
Bevölkerungsbilanzen der Sudetendeutschen auswirken. Da die
Abweichungen aber gegenläufig sind, empfiehlt die Kommission, auf die
Verwendung von Bilanzen und die daraus errechneten Vertreibungsopfer zu
verzichten. Dies umso mehr, als keine Möglichkeit besteht, adäquateres
voll bilanzierungsfähiges Datenmaterial zu finden.
4.
Diese Überlegungen zeigen, daß solche Bilanzierungsversuche zu sehr
großen Spannweiten führen und ohne die Möglichkeit ihrer Verifizierung
wissenschaftlich unbrauchbar sind. Einen sichereren, weil
überprüfbaren, gleichzeitig aber viel aufwendigeren Ausweg bietet die
Verfolgung individueller Schicksale anhand von Quellen. Wichtige und
bahnbrechende Ergebnisse sind kürzlich besonders in tschechischen
Studien vorgelegt worden.
Danach sind in den Jahren 1945-1946 durch Gewalt, in
Internierungslagern, bei Arbeitseinsätzen u.s.w. mindestens 10.000
Menschen ums Leben gekommen; hinzu kommen ca. 5.000-6.000 nicht näher
spezifizierte Todesfälle, die jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit
den Vertreibungsvorgängen standen, so daß sich nach dem bisherigen
Forschungsstand eine Mindestzahl von 15.000-16.000 Opfern – ohne
Selbstmorde – ergibt. Diese Zahl wird auch durch die
tschechoslowakischen Statistiken für die Jahre 1945 und 1946 bestätigt,
die insgesamt 22.247 Todesfälle durch „Gewalt, Fremdeinwirkung und aus
ungeklärter Ursache“ sowie Selbstmord (6.667) ausweist.
Dem nähert sich die in den genannten Suchkarteien addierte
Zahl von nachweislich 18.889 Todesfällen, in der 3.411 nachgewiesene
Selbstmorde enthalten sind. Selbst wenn man annimmt, daß die
Datenüberlieferung Lücken aufweisen könnte, gelangt man durch eine
Verdoppelung der Mindestzahl zu einer maximalen Anzahl von 30.000
Opfern.
***
Auch
wenn die Kommission sich hier nur mit trockenen Zahlen beschäftigt, so
hatte sie dabei die traumatischen Folgen von Erfahrungen und
Erschütterungen des 20. Jahrhunderts vor Augen, zu denen auch die
Vertreibungen und Zwangsaussiedlung gehörten.
Die
Deutsch-Tschechische Historikerkommission ist der Überzeugung, daß die
bisher ermittelten Zahlen realistisch sind und daß sie durch weitere
Forschungen noch präzisiert werden müssen.
Deshalb spricht sie sich dafür aus, auf die Zahl von
220.000 oder mehr „Vertreibungsopfern“ nicht nur in der
wissenschaftlichen Diskussion, sondern auch in politischen
Auseinandersetzungen zu verzichten.
Aus: Begegnung und Konflikt.
Schlaglichter auf das Verhältnis von Tschechen, Slowaken und Deutschen
1815-1989. Hrsg. von Jörg K. Hoensch und Hans Lemberg. Essen 2001,
245-247 (Veröffentlichungen der Deutsch-Tschechischen und
Deutsch-Slowakischen Historikerkommission 12).
|