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Deutsch-Tschechische
Historikerkommission gegen Verkürzung der
deutsch-tschechischen Beziehungen auf „Beneš-Dekrete“

Erklärung vom 16. März 2002
Die
am 16. März 2002 in Berlin zu einer Arbeitssitzung versammelten
Mitglieder der Deutsch-Tschechischen Historikerkommission sind
besorgt über die mißbräuchliche Verwendung historischer Argumente in
der gegenwärtigen politischen Auseinandersetzung. Dabei stehen die
sogenannten Beneš-Dekrete im Mittelpunkt, von denen einige sich auf die
Vertreibung und Aussiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei nach
dem Zweiten Weltkrieg ausgewirkt haben. Es ist wichtig, sich auf die
Tatsachen zu besinnen:
Die grundlegenden Fakten, welche die Ereignisse der unmittelbaren
Nachkriegszeit bestimmt haben, waren der grausame Weltkrieg und die
Verbrechen des Nationalsozialismus. In diesem Kontext wurde 1945 in der
Tschechoslowakei u.a. durch die Beneš-Dekrete eine Rechtslage
geschaffen, in der die Angehörigen der deutschen Minderheit einige
Grundrechte verloren, enteignet und des Landes verwiesen worden sind.
Dies wurde mit den politischen Entwicklungen begründet, die 1938 zum
Münchner Abkommen und 1939 zur Zerschlagung der Tschechoslowakei durch
das Dritte Reich geführt hatten, mit der in der zweiten Hälfte der
dreißiger Jahre bei großen Teilen der sudetendeutschen Bevölkerung
wachsenden Zustimmung zur NS-Politik, aber auch mit der Gewalt der
deutschen Besatzung. Gegner des NS-Regimes und diejenigen Bürger, die
in den Jahren 1938-1945 ihre Loyalität gegenüber der Republik unter
Beweis gestellt hatten, waren von den Rechtsverordnungen nicht
betroffen, wiewohl diese nicht immer konsequent eingehalten wurden.
Während des Zweiten Weltkrieges zogen die Regierungen der drei
alliierten Großmächte und das tschechoslowakische Exil unter Führung
von Edvard Beneš aus diesen Entwicklungen den Schluß, daß eine
Wiederholung von ‚München‘ verhindert werden müsse. Die Überzeugung war
verbreitet, daß eine Friedensordnung in Ostmitteleuropa nur durch die
Schaffung national homogener Staaten zu erreichen sei. Minderheiten
sollten nach dieser Vorstellung nicht mehr bestehen. Dies schien
innerhalb des tschechoslowakischen Exils wie auch im einheimischen
Widerstand seit Ende 1938 durch die Abtretung eines Teils der deutschen
Siedlungsgebiete jenseits der militärischen Befestigungsanlagen möglich
zu sein; ein weiterer Teil der Bevölkerung sollte umgesiedelt werden.
Das änderte sich in dem Maße, in dem im Verlauf des Krieges die
Bereitschaft nachließ, Gebietsabtretungen zuzulassen. Deshalb sollte
die Tschechoslowakei in den Grenzen von 1937 wiederhergestellt und die
überwiegende Mehrheit der Deutschen aus der Tschechoslowakei
ausgesiedelt werden. Damit wurde auch die ursprüngliche Erwägung
aufgegeben, nach individueller Schuld und Verantwortung der Deutschen
zu urteilen.
Da bei den Alliierten über das Ziel ethnisch möglichst homogener
Staaten im Grundsatz Einigkeit bestand, spielte 1945 auf der Potsdamer
Konferenz die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei –
sowie Polen und Ungarn – nur noch eine untergeordnete Rolle; zur
Debatte standen vorwiegend die Modalitäten der Aussiedlung.
Der damals in der Öffentlichkeit der Tschechoslowakei und anderer
Länder verbreitete Haß gegen die Deutschen wurde durch den Ruf nach
Vergeltung für Lidice und andere Terrorakte der deutschen
Besatzungsmacht verstärkt und von vielen als Freibrief für Gewalttaten
genutzt. Teile der deutschen Bevölkerung wurden vor allem in den ersten
Monaten nach Kriegsende unter oft unmenschlichen Bedingungen
vertrieben. Nach der Potsdamer Konferenz wurde, vor allem im Jahre
1946, die Masse der Deutschen aus der Tschechoslowakei ausgesiedelt.
Die Ereignisse des Jahrzehntes von 1938-1948 dürfen nicht vergessen
lassen, daß Tschechen und Deutsche jahrhundertelang in den böhmischen
Ländern friedlich zusammengelebt haben und daß die Mehrheit der
deutschen Wähler im tschechoslowakischen Staat vor 1935 demokratischen,
staatsloyalen deutschen Parteien ihre Stimme gegeben hat.
Was die Rechtsfigur einer Kollektivschuld betrifft, vertritt die
Kommission nach wie vor den Standpunkt, auf den sie sich bereits 1996
in der Skizze zu einer Darstellung der deutsch-tschechischen Geschichte
seit dem 19. Jahrhundert „Konfliktgemeinschaft, Katastrophe,
Entspannung“ geeinigt hat: „Zweifellos verstoßen alle Vertreibungen und
Zwangsaussiedlungen gegen grundlegende Vorstellungen von
Menschenrechten. Vor fünfzig Jahren gehörten sie zu den Konsequenzen
des von der deutschen politischen Führung ausgelösten Krieges und der
in seinem Zusammenhang durchgeführten Umsiedlungsaktionen, schließlich
der Vernichtung ganzer Bevölkerungsteile.“
Die Kommission hat den in der Deutsch-tschechischen Erklärung von 1997
formulierten Standpunkt begrüßt – und stimmt ihm weiterhin zu –, daß
die tschechisch-deutschen Beziehungen nicht mit der Vergangenheit
belastet werden sollen. Dies erleichtert es beiden Gesellschaften, die
eigene Vergangenheit kritisch zu reflektieren.
Wir appellieren, in der Politik bei der Behandlung empfindlicher
Gegenstände wie des deutsch-tschechischen Verhältnisses die Worte
sorgfältig abzuwägen. Geschichte ist keine Waffe.
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